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VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285 |
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- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 16.04.1985, Az.: 9 C 109.84).Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U. v. 16.04.1985 a.a.O.).
- VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30255
Grundsätzliche Bedeutung; Ein-Kind-Politik
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Insoweit geht das Gericht davon aus, dass die Eltern des Klägers, die für ihre Ausreise erfahrungsgemäß und gerichtsbekannt einige tausend DM bzw. Euro aufbringen mussten und auch konnten, auch die Zahlung der Geldbuße - sollte sie überhaupt eingefordert werden - möglich sein wird (vgl. dazu BayVGH vom 02.07.2013, Az. 2 ZB 13.30255, Berufungsentscheidung für den Kläger).Vielmehr zielen die Regelungen lediglich darauf ab, ganz allgemein die Geburtenrate aller Chinesen mit Blick auf das Bevölkerungswachstum in einem sehr bevölkerungsreichen Land einzugrenzen, um so soziale und wirtschaftliche Missstände zu vermeiden, die anderenfalls mit einer zunehmenden Überbevölkerung einhergingen (vgl. BayVGH vom 02.07.2013 - 2 ZB 13.30255; B. v. 05.09.2002 - 2 B 01.31187 - ; OVG NRW, U. v. 22.05.2001 - 15 A 1139/97.A-; OVG Niedersachsen, U. v. 19.09.2000- 11 L 2068/00 - ; alle juris).
- VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23/12; VG Augsburg, U. v. 11.07.2016, Az.: Au 5 K 16.30604).
- VG Münster, 28.06.2012 - 8 K 94/12
Voraussetzungen für eine Erstreckung des § 60 Abs. 5 AufenthG auf das 1. …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Das ist allerdings nur in krassen Fällen anzunehmen, wenn die konkret drohenden Beeinträchtigungen von ihrer Schwere her dem vergleichbar sind, was wegen menschenunwürdiger Behandlung zu einem Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK führt (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.01.2016- 2a K4280/14.A BVerwG, Urteil vom 07.12.2004 - 1 c 14.04-, BVerwGE 122, 271; BVerwG, Urteil vom 24.05.2000 - 9 C 34.99, BVerwGE 111, 223; zur fehlenden Anwendbarkeit auf das Recht auf Bildung aus Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK VG Münster, Urteil vom 28.06.2012-8 K 94/12.A - juris- Rdnr. 23 f.). - OVG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 L 2068/00
Abschiebung; Abschiebungsschutz; ADC; Asyl; Asylantragsteller; …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Vielmehr zielen die Regelungen lediglich darauf ab, ganz allgemein die Geburtenrate aller Chinesen mit Blick auf das Bevölkerungswachstum in einem sehr bevölkerungsreichen Land einzugrenzen, um so soziale und wirtschaftliche Missstände zu vermeiden, die anderenfalls mit einer zunehmenden Überbevölkerung einhergingen (vgl. BayVGH vom 02.07.2013 - 2 ZB 13.30255; B. v. 05.09.2002 - 2 B 01.31187 - ; OVG NRW, U. v. 22.05.2001 - 15 A 1139/97.A-; OVG Niedersachsen, U. v. 19.09.2000- 11 L 2068/00 - ; alle juris). - VG Meiningen, 02.04.2014 - 1 K 20223/10
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Selbst wenn der Kläger aber tatsächlich in China vom kostenlosen Besuch staatlicher Schulen und der staatlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bliebe, erreichten diese Maßnahmen nicht den Schweregrad, um eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung anzunehmen (ebenso: VG Gießen, Urteil vom 17.12.2013 - 2 K 2121/21 .GI.A - VG Augsburg, Urteil vom 28.01.2014 - Au 2 K13.30246 - VG Meiningen, Urteil vom 02.04.2014 - 1 K 20223/10 Me sämtlich bei juris). - BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99
Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Das ist allerdings nur in krassen Fällen anzunehmen, wenn die konkret drohenden Beeinträchtigungen von ihrer Schwere her dem vergleichbar sind, was wegen menschenunwürdiger Behandlung zu einem Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK führt (vgl. VG Gelsenkirchen vom 15.01.2016- 2a K4280/14.A BVerwG, Urteil vom 07.12.2004 - 1 c 14.04-, BVerwGE 122, 271; BVerwG, Urteil vom 24.05.2000 - 9 C 34.99, BVerwGE 111, 223; zur fehlenden Anwendbarkeit auf das Recht auf Bildung aus Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK VG Münster…, Urteil vom 28.06.2012-8 K 94/12.A - juris- Rdnr. 23 f.). - BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16
Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
1.6 Unabhängig von der Tatsache, dass die Aufhebung des gesetzlichen - nach § 11 Abs. 2 AufenthG von der Beklagten befristeten - Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG nach § 11 Abs. 4 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde und nicht in der Entscheidungskompetenz der Beklagten steht (vgl. § 75 Nr. 12 AufenthG sowie BVerwG, U.v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris ), sowie ungeachtet der Frage, ob - in Anbetracht der Klageanträge - eine (kürzere) Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch die Beklagte nach § 11 Abs. 2 AufenthG überhaupt Gegenstand des Klageverfahrens ist, zumal eine bloße Aufhebung der Befristung im Rahmen einer Anfechtungsklage zu einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot führen würde, sind Gründe, die gegen die - 12-. - OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 11 N 163.16
Anforderungen an die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; …
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
1.6 Unabhängig von der Tatsache, dass die Aufhebung des gesetzlichen - nach § 11 Abs. 2 AufenthG von der Beklagten befristeten - Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG nach § 11 Abs. 4 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde und nicht in der Entscheidungskompetenz der Beklagten steht (vgl. § 75 Nr. 12 AufenthG sowie BVerwG, U.v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris ), sowie ungeachtet der Frage, ob - in Anbetracht der Klageanträge - eine (kürzere) Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch die Beklagte nach § 11 Abs. 2 AufenthG überhaupt Gegenstand des Klageverfahrens ist, zumal eine bloße Aufhebung der Befristung im Rahmen einer Anfechtungsklage zu einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot führen würde, sind Gründe, die gegen die - 12-. - VGH Bayern, 05.09.2002 - 2 B 01.31187
Auszug aus VG Bayreuth, 19.07.2018 - B 3 K 18.31285
Vielmehr zielen die Regelungen lediglich darauf ab, ganz allgemein die Geburtenrate aller Chinesen mit Blick auf das Bevölkerungswachstum in einem sehr bevölkerungsreichen Land einzugrenzen, um so soziale und wirtschaftliche Missstände zu vermeiden, die anderenfalls mit einer zunehmenden Überbevölkerung einhergingen (vgl. BayVGH vom 02.07.2013 - 2 ZB 13.30255; B. v. 05.09.2002 - 2 B 01.31187 - ; OVG NRW, U. v. 22.05.2001 - 15 A 1139/97.A-; OVG Niedersachsen, U. v. 19.09.2000- 11 L 2068/00 - ; alle juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2001 - 15 A 1139/97
Voraussetzungen des Vorliegens des ausländerrechtlichen Anspruchs eines in der …
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
- BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …